Gesetzlose: Unterschied zwischen den Versionen
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Zum Gesetzlosen wird man, wenn man als Spieler für diverse Vergehen, vom obersten Gericht (Serverteam) und allgemeinen Volk (Spieler), verurteilt wurde. Die Anklage erfolgt am Pranger im Rollenspiel. Um eine Person anzuklagen, muss dieser Spieler ein '''Verbrechen''' begehen. Als Verbrechen zählen unter anderem: | Zum Gesetzlosen wird man, wenn man als Spieler für diverse Vergehen, vom obersten Gericht (Serverteam) und allgemeinen Volk (Spieler), verurteilt wurde. Die Anklage erfolgt am [https://adurath.de/forum/forums/pranger.20/ Pranger] im Rollenspiel. Um eine Person anzuklagen, muss dieser Spieler ein '''Verbrechen''' begehen. Als Verbrechen zählen unter anderem: | ||
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*Unerlaubtes Eindringen in eine Stadt | *Unerlaubtes Eindringen in eine Stadt |
Version vom 31. Januar 2021, 09:58 Uhr
Allgemein
Zum Gesetzlosen wird man, wenn man als Spieler für diverse Vergehen, vom obersten Gericht (Serverteam) und allgemeinen Volk (Spieler), verurteilt wurde. Die Anklage erfolgt am Pranger im Rollenspiel. Um eine Person anzuklagen, muss dieser Spieler ein Verbrechen begehen. Als Verbrechen zählen unter anderem:
- Unerlaubtes Eindringen in eine Stadt
- Das Töten eines Spielers
- Diebstahl und Plünderung
- Betrug und Hehlerei
Stufen
Wenn der Angeklagte für schuldig gesprochen wird, dann erhält er je nach schwere des Verbrechens, eine der drei Stufen des Gesetzlosen.
I. Status:
Dauer: 7 Tage.
Nach den 7 Tagen kann man beim Herold für 5000 Kr. sich den Status aberkennen lassen.
II. Status:
Dauer: 4 Wochen.
Nach den 4 Wochen kann man beim Herold für 5000 Kr. sich den Status aberkennen lassen.
III. Status:
Dauer: Permanent.
Nur durch einen öffentlichen Antrag ist es möglich sich den Status aberkennen zu lassen. Zudem muss eine weitaus höhere Summe gezahlt werden.
Nachteile eines Gesetzlosen
- Ein Gesetzloser erhält dauerhaft den Titel "Gesetzloser"!
- Ein Gesetzloser darf ohne Rollenspielgrund getötet werden!
- Bestimmte NPCs werden mit Gesetzlose nicht interagieren!
- Gesetzlose werden auch für bestimmte Aktivitäten ausgeschlossen!