Gesetzlose: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemein ==
Zum Gesetzlosen wird man, wenn man als Spieler für diverse Vergehen, vom obersten Gericht (Serverteam) und dem allgemeinen Volk (Spieler), verurteilt wurde. Die Anklage erfolgt am [https://adurath.de/forum/forums/pranger.20/ Pranger] im Rollenspiel. Damit eine Person angeklagt werden kann, muss sie ein '''Verbrechen''' begangen haben. Als Verbrechen zählen unter anderem:
 
Zum Gesetzlosen wird man, wenn man als Spieler für diverse Vergehen, vom obersten Gericht (Serverteam) und allgemeinen Volk (Spieler), verurteilt wurde. Die Anklage erfolgt am Pranger im Rollenspiel. Um eine Person anzuklagen, muss dieser Spieler ein '''Verbrechen''' begehen. Als Verbrechen zählen unter anderem:
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*Unerlaubtes Eindringen in eine Stadt
*Unerlaubtes Eindringen in eine Stadt
*Das töten eines Spielers*
*Töten eines Spielers
*Stehlen oder Töten von Pferden & Vieh
*Diebstahl und Plünderung
*Diebstahl und Plünderung
*Betrug und Hehlerei
*Beschützen oder Schutz Gewähren von Gesetzlosen
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== Stufen ==
=== Stufen ===


I. Status:
Wenn der Angeklagte für schuldig gesprochen wird, dann erhält er je nach Schwere des Verbrechens, eine der drei Stufen des Gesetzlosen.
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'''I. Status:'''
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Dauer: 7 Tage.
Dauer: 7 Tage.
Nach den 7 Tagen kann man beim Herold für 5000 Kr. sich den Status aberkennen lassen.
Nach diesen 7 Tagen kann man sich den Status für 5000 Kr. beim Herold aberkennen lassen.  
 
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II. Status:
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Dauer: 4 Wochen.
Dauer: 4 Wochen.
Nach den 4 Wochen kann man beim Herold für 5000 Kr. sich den Status aberkennen lassen.
Nach diesen 4 Wochen kann man sich den Status für 5000 Kr. beim Herold aberkennen lassen.
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'''III. Status:'''
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Dauer: Permanent.
Nur durch einen öffentlichen Antrag ist es möglich, sich den Status aberkennen zu lassen. Zudem muss eine weitaus höhere Summe gezahlt werden.


III. Status:
=== Nachteile eines Gesetzlosen ===
Dauer: Permanent.
*Ein Gesetzloser erhält dauerhaft den Titel "Gesetzloser"!
Nur durch einen öffentlichen Antrag ist es möglich sich den Status aberkennen zu lassen. Zudem muss eine weitaus höhere Summe gezahlt werden.
*Ein Gesetzloser darf ohne Rollenspielgrund getötet werden!
*Bestimmte NPCs werden mit Gesetzlose nicht interagieren!
*Gesetzlose werden auch für bestimmte Aktivitäten ausgeschlossen!

Aktuelle Version vom 6. März 2024, 20:51 Uhr

Zur Zeit deaktiviert!

Allgemein

Zum Gesetzlosen wird man, wenn man als Spieler für diverse Vergehen, vom obersten Gericht (Serverteam) und dem allgemeinen Volk (Spieler), verurteilt wurde. Die Anklage erfolgt am Pranger im Rollenspiel. Damit eine Person angeklagt werden kann, muss sie ein Verbrechen begangen haben. Als Verbrechen zählen unter anderem:

  • Unerlaubtes Eindringen in eine Stadt
  • Töten eines Spielers
  • Stehlen oder Töten von Pferden & Vieh
  • Diebstahl und Plünderung
  • Betrug und Hehlerei
  • Beschützen oder Schutz Gewähren von Gesetzlosen



Stufen

Wenn der Angeklagte für schuldig gesprochen wird, dann erhält er je nach Schwere des Verbrechens, eine der drei Stufen des Gesetzlosen.

I. Status:
Dauer: 7 Tage. Nach diesen 7 Tagen kann man sich den Status für 5000 Kr. beim Herold aberkennen lassen.

II. Status:
Dauer: 4 Wochen. Nach diesen 4 Wochen kann man sich den Status für 5000 Kr. beim Herold aberkennen lassen.

III. Status:
Dauer: Permanent. Nur durch einen öffentlichen Antrag ist es möglich, sich den Status aberkennen zu lassen. Zudem muss eine weitaus höhere Summe gezahlt werden.

Nachteile eines Gesetzlosen

  • Ein Gesetzloser erhält dauerhaft den Titel "Gesetzloser"!
  • Ein Gesetzloser darf ohne Rollenspielgrund getötet werden!
  • Bestimmte NPCs werden mit Gesetzlose nicht interagieren!
  • Gesetzlose werden auch für bestimmte Aktivitäten ausgeschlossen!